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Arbeitsrecht

In unserer Rechtsanwaltskanzlei befassen wir uns mit dem Arbeitsrecht hauptsächlich als integralem und häufigem Bestandteil der Rechtsberatung für größere und kleinere Unternehmen, wir vertreten jedoch auch einzelne Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Dank unserer Erfahrung auf diesem Gebiet sind wir neben der allgemeinen Rechtsberatung in der Lage, qualitativ hochwertige Rechtshilfe insbesondere in den folgenden Bereichen anzubieten:

  • komplette arbeitsrechtliche Dokumentation - z.B. Arbeitsverträge, Betriebsordnungen
  • Tarifverträge
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und ihre Entschädigung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Vertretung in Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Verantwortung für den verursachten Schaden
  • zusammenhängende Verträge (z. B. über materielle Haftung des Arbeitnehmers)

 

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